Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit sie für alle Menschen, einschliesslich Personen mit Behinderungen, zugänglich sind. Was bedeutet Barrierefreiheit für digitale Produkte? Welche Richtlinien und Gesetze gelten und wie können diese umgesetzt werden?
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung der Umwelt, so dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe genutzt und wahrgenommen werden kann. Dank barrierefreier Kommunikation wird eine Information, sei sie nun gesprochen, geschrieben oder in Form von Bildern dargestellt, für alle Menschen vollständig zugänglich und verständlich. Barrierefreiheit (oder Accessibility, kurz AX) in der Webentwicklung bedeutet, möglichst vielen Menschen die Nutzung von Websites und Webapplikationen zu ermöglichen, auch wenn diese Menschen in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind.
Rechtlicher Hintergrund
In der Schweiz müssen alle Websites der öffentlichen Verwaltung, also von Bund, Kantonen und Gemeinden und von „staatsnahen Unternehmen“ wie der SBB oder Postauto sowie von anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen, wie Universitäten, Schulen, Krankenhäusern oder Bibliotheken barrierefrei sein.
In der Schweiz orientieren sich die öffentliche Verwaltung und staatsnahe Unternehmen am eCH-0059 Accessibility Standard, welcher auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C) festgelegt. Die WCAG 2.1 legen die globalen Anforderungen an Barrierfreiheit im Web fest.
In der Europäischen Union regelt die EU-Richtlinie 2102 den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Einrichtungen.
Ab Juni 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) verbindlich. Alle Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen anbieten – einschliesslich Schweizer Unternehmen – unterliegen den Anforderungen des EAA und müssen ihre Angebote barrierefrei zugänglich machen. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz resp. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro.
Bedeutung in der Umsetzung
Das WCAG hat vier Prinzipien definiert und für diese Anforderungen festgelegt:
Zu jedem der vier Prinzipien wurden Massnahmen formuliert:
Vorteile von Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist eine Verpflichtung für die öffentliche Institutionen, bietet aber auch einige zusätzliche Vorteile:
Benutzerfreundlicher: Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit und erhöht die Zufriedenheit aller Nutzenden. Eine klare Navigation, intuitives Design und einfache Sprache kommen allen Nutzenden zugute und tragen zu einem positiven Nutzungserlebnis bei.
Suchmaschinen optimiert: Barrierefreie Websites werden durch die strengen Standards nicht nur schneller und sauberer dargestellt, sondern sie werden auch besser indexiert. Damit haben sie die besten Voraussetzungen, bei Suchmaschinen gut gerankt zu werden.
Reichweite: In der Schweiz treffen 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung beim Einkaufen in Onlineshops auf teilweise unüberwindbare Hindernisse und werden so vom Onlineshopping ausgeschlossen.
Geräteunabhängigkeit: Barrierefreiheit bedingt, dass dieNutzung auf mobilen Geräten gewährleistet ist. Auch das erweitert die Reichweite.
Adaptiver in speziellen Situationen: Barrierefreiheit verbessert auch die Nutzbarkeit inGrenzsituationen. Ausreichender Kontrasthilft bei der Nutzung mobiler Geräte bei hellem Sonnenlicht. Untertitel sind sowohl in lauten als auch in leisen Umgebungen nützlich. Und viele Menschen haben altersbedingte Funktionseinschränkungen.
Nicht zuletzt kommt barrierefreies Design allen zugute. Nicht nur andere sind von Behinderungen betroffen. Wir selbst oder unsere Angehörigen können durch Krankheit, Unfall oder Alter betroffen sein.
Wollen Sie Ihre Reichweite vergrössern und auch Menschen mit Beeinträchtigung ansprechen? Wir helfen Ihnen ein benutzerfreundliches und stabiles Produkt für alle Zielgruppen zu gestalten.
Unsere Kompetenz in Barrierefreiheit
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Planung von barrierefreien digitalen Produkten. Denn wir denken Barrierefreiheit von Anfang an mit: bei der Offerte, beim Kickoff, beim Design und der Umsetzung und verringern damit den Aufwand für nachträgliche Anpassungen.
Wir haben das Know-How in allen relevanten Disziplinen, um barrierefreie Anwendungen zu entwickeln. Unsere Expertinnen und Experten entwickeln gut wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Lösungen:
Wir haben beim Redesign der Energieplankarte der Stadt Zürich EnerGIS Barrierefreiheit gleich mitgedacht, so dass sie nun auch für Hauseigentümer mit Einschränkungen wie Farbenblindheit, Seheinschränkungen oder motorischen Einschränkungen zugänglich ist. So sind zum Beispiel alle Informationen auch via Screenreader vorlesbar und wir haben für gut lesbare Schriftgrössen und ausreichende Farbkontraste gesorgt.
Das Geoportal des Kanton Zürich haben wir auf Barrierefreiheit getestet und überarbeiten dieses nun umfassend. Zum Beispiel braucht es eine Verbesserung der Navigierbarkeit über die Tastatur und in der verständlichen Vermittlung der Inhalte über Screenreader. Die Karten selbst sind von der Barrierefreiheit ausgenommen, die Auswahl der Layer und die Kartenwerkzeuge jedoch nicht.
Für das Projekt Verkehrsnetz CH von Swisstopo, welches wir kommunikativ begleiten, erstellen wir diverse Grundlagen zur Barrierefreien Kommunikation. Dazu haben wir im Rahmen der CI/CD Vorgaben des Bundes ein passendes Erscheinungsbild entwickelt und zu allen Bildern Alt-Texte formuliert. Alle neu entstehenden Kommunikationsmaterialien werden auch auf AX überprüft.
Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie …
- … Fragen zu Barrierefreiheit haben,
- … wissen möchten, ob Ihre Website oder Webapplikation barrierefrei ist oder
- … Sie in Ihrem Unternehmen über barrierefreie digitale Produkte informieren möchten.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich.
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